Was zahlt man für was?

Grundbetrag:
  • Teilnahme am theoretischen Unterricht der Fahrschule, auch öfters als 14 mal.
  • Sie können, während unserer Bürozeiten, Prüfungsbogen in der Fahrschule üben, korrigieren und die richtige Lösung erklären lassen, also quasi " Privatunterricht" nehmen.
  • Während der Bürozeiten ist das üben am PC möglich!
Fahrstunde:
  • Praktische Fahrstunden von 45 Minuten Dauer- jede Fahrschule muss diesen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vergleichwert, den "Preis für 45 min Fahrstunde" angeben.
  • Sie möchten sofort mit den Fahrstunden beginnen und nicht erst die Theorie hören? Kein Problem,sofern Sie die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen kennen.
Sonderfahrten:
  • 12 Sonderfahrten a 45 Minuten sind für den Führerschein Klasse B gesetzlich vorgeschrieben.
  • 5 ausserhalb geschlossener Ortschaften auf Bundes - und anderen Landstrassen.
  • 4 auf Bundesautobahnen
  • 3 bei Dämmerung und Dunkelheit (Nachtfahrt)
Prüfungsbetrag:
  • Für die Nutzung des Fahrschulfahrzeuges und die ( gesetzliche vorgeschriebene ) Teilnahme des Fahrlehrers an der Prüfung.
  • Es besteht die Möglichkeit sich noch vor der Prüfung warm zufahren, dies wird allerdings gesondert berechnet.